Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 3229/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15547
FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 3229/99 (https://dejure.org/2002,15547)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.05.2002 - 2 K 3229/99 (https://dejure.org/2002,15547)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 2 K 3229/99 (https://dejure.org/2002,15547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Zufluss gutgeschriebener Darlehenszinsen durch Novation bei Anlagebetrug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für den Zufluss gutgeschriebener Darlehenszinsen durch Novation bei Anlagebetrug

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zufluss gutgeschriebener Darlehenszinsen; Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen ; Novation als Verfügung des Gläubigers über seine bisherige Forderung ; Eintritt der Zahlungsunfähigkeit im konkursrechtlichen Sinn

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 15/01

    Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 3229/99
    Voraussetzung ist dafür allerdings, dass sich die Novation als Folge der Ausübung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Gläubigers über den Gegenstand der Altforderung darstellt, also auf einem freien Entschluss des Gläubigers beruht (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00 a. a. O.; vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01 BFH/NV 2001, 272 mit weiteren Nachweisen).

    Ein wichtiges Indiz dafür ist, wenn der Schuldner Zahlungen nur schleppend und auf massiven Druck hin geleistet hat (BFH Urteil vom 30. Oktober 2001 - VIII R 15/01).

    Aufgrund dieser Tatsachen kann zwar nicht festgestellt werden, dass Zahlungsunfähigkeit in dem Sinn gegeben war, dass ein dauerndes Unvermögen, die sofort zu erfüllenden Geldschulden (einschließlich sittenwidriger Zinsen) im Wesentlichen zu begleichen, bestand (BFH Urteil vom 30.10.2001 - VIII R 15/01).

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 13/96

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 3229/99
    Der Versteuerung der Zinsen im Zeitpunkt ihres Zuflusses stehe die eventuelle Rückzahlung der vereinnahmten Beträge nicht entgegen, weil die Verwirklichung des Zuflusstatbestands nicht voraussetze, dass der Steuerpflichtige die Leistung endgültig behalten dürfe (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 22. Juli 1997 VIII R 13/96, BStBl II 1997, 767).

    Für die Zurechnung der gutgeschriebenen Beträge zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen kommt es - entgegen der Auffassung des Klägers - zwar nicht darauf an, ob Z. die dem Kläger gutgeschriebenen Beträge tatsächlich erwirtschaftet hatte und ob der einzelne Anleger gegen Z. einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Auszahlung von Zinsen besaß (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 22. Juli 1997 VIII R 13/96, BStBl II 1997, 767; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BStBl II 1997, 755).

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 3229/99
    Ebenso kann ein Zufluss auch durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, dass der Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet werden soll (Novation), bewirkt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 10. Juli 2001 - VIII R 35/00, BStBl II 2001, 646).

    Voraussetzung ist dafür allerdings, dass sich die Novation als Folge der Ausübung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Gläubigers über den Gegenstand der Altforderung darstellt, also auf einem freien Entschluss des Gläubigers beruht (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00 a. a. O.; vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01 BFH/NV 2001, 272 mit weiteren Nachweisen).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01

    Voraussetzungen für den Zufluss bar ausgezahlter und gutgeschriebener

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 3229/99
    Zwar hatten nach der von der Steuerfahndung erstellten Auszahlungsliste - wie der Steuerfahndungsprüfer B auch als Zeuge in dem Rechtsstreit eines anderen Anlegers 2 K 1677/01 ausgesagt hat - im Mai 1992 noch Barauszahlungen - ausweislich bei der Durchsuchung bei Z. vorgefundener "roter" Auszahlungsquittungen - an eine Vielzahl von Anlegern stattgefunden; darunter befanden sich auch eine Vielzahl von Vollauszahlungen.

    Der Mitarbeiter des Konkursverwalters über das Vermögen des Z. G hat in dem am gleichen Tag verhandelten Verfahren 2 K 1677/01, das einen anderen Anleger betrifft, dies im Grunde bestätigt und ausgesagt, dass im Mai 1992 noch insgesamt 18, 9 Mio. DM ausgezahlt wurden; dem standen in diesem Zeitraum Einnahmen aus Neuanlagen in Höhe von 37 Mio. DM gegenüber.

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 3229/99
    Für die Zurechnung der gutgeschriebenen Beträge zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen kommt es - entgegen der Auffassung des Klägers - zwar nicht darauf an, ob Z. die dem Kläger gutgeschriebenen Beträge tatsächlich erwirtschaftet hatte und ob der einzelne Anleger gegen Z. einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Auszahlung von Zinsen besaß (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 22. Juli 1997 VIII R 13/96, BStBl II 1997, 767; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BStBl II 1997, 755).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01

    Voraussetzungen für den Zufluss bar ausgezahlter und gutgeschriebener

    Die Vernehmung der Zeugen B. und G., sowie die Befragung des Klägers und der beiden Kläger in den am selben Tag verhandelten, andere Anleger betreffenden Verfahren 2 K 3229/99 und 2 K 2065/01 hat jedoch ergeben, dass es Z. durch Ausübung massiven Drucks auf die weiteren Anleger gelungen ist, die Höhe der sofort fälligen Geldbeträge erheblich zu drücken.
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erträgen aus einem Schneeballsystem

    Unter Beachtung dieser Grundsätze ist - ebenso wie in den vom FG Köln mit Urteil vom 30.10.2002 - 5 K 4592/94 (EFG 2003, S. 387) und vom FG Rheinland-Pfalz mit Urteilen vom 28.05.2002 - 2 K 3229/99, 2 K 1677/01 und 2 K 2065/01 (n.v.) entschiedenen Fällen - jeder Einzelfall einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 2065/01

    Zu den Voraussetzungen für den Zufluss von Zinsen

    Die Vernehmung der Zeugen B und G, sowie die Befragung des Klägers und der beiden Kläger in den am selben Tag verhandelten, andere Anleger betreffenden Verfahren 2 K 3229/99 und 2 K 1677/01 hat jedoch ergeben, dass es Z durch Ausübung massiven Drucks auf die weiteren Anleger gelungen ist, die Höhe der sofort fälligen Geldbeträge erheblich zu drücken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht